„Kinder unter sieben Jahren sind absolut geschäftsunfähig. Zwischen dem siebten und 18. Lebensjahr haben sie eine beschränkte Fähigkeit, wobei ein Erziehungsberechtigter dieses Handeln genehmigen muss”, so die Expertin. Zusätzlich gibt es die Regelung, dass ein Vertrag, der im Bereich des Taschengeldes mit der Grenze von rund 20 Euro liegt, auch ohne Erlaubnis der Erwachsenen wirksam ist.
App-Industrie nicht uneigennützig
Die Spiele-Apps können von Entwicklern unterschiedlich aufbereitet werden. Zum einen können sie nur für eine begrenzte Zeit genutzt werden, wobei zusätzliche Kosten für eine längere Version verlangt werden. Zum anderen kann das Spiel permanent unterbrochen und nach in-app-purchases gefragt werden.
Um sich vor diesen Kosten zu schützen, sollte einerseits die Funktion auf dem Handy blockiert werden und das Internet bei Nicht-Benutzung ausgeschaltet oder auf das Gerät auf Flugmodus gesetzt werden. Der App-Store sollte zudem vielmehr mit einer Gift-Card, anstatt mit der Kredit-Karte verbunden sein.

