Eltern verstärkt gefordert
„Die Menschen nutzen das Internet – auch bei Minderjährigkeit – unbegrenzt und oft auch ohne Rücksicht auf Lizenzrechte. Der Staat informiert diesbezüglich zu wenig”, sagt Phillip Kramer, Redakteur der Fachzeitschrift Datenschutz-Berater, im Interview mit pressetext. Das Risiko für heiklen Inhalt würde global noch schwach eingeschätzt und ein Problem erst dann zum Thema werden, wenn bereits etwas passiert sei.
Die Rechtsprechung lege grundsätzlich fest, dass Personen bis 18 Jahren von den Eltern über den Umgang mit dem Internet und Datenschutz aufgeklärt werden müssen, was jedoch selten etwas nutzt, da Kinder und Jugendliche sich dennoch unaufhaltsam im Web bewegen. „Viele Eltern machen das auch nicht. Wenn ihre Kinder auch noch ein eigenes mit multimedialen Funktionen ausgestattetes Smartphone besitzen, sind sie unkontrolliert tätig”, so der Experte.
Recht auf Vergessen-Werden
Dass sich vor allem Snapchat großer Beliebtheit bei Minderjährigen für expliziten Datentransfer erfreut, liegt hauptsächlich daran, dass die „Instant Messaging”-Anwendung diese Contents nach einigen Sekunden automatisch wieder löscht. „Dieser Schutz ist jedoch mithilfe verschiedener Funktionen wie Bildschirmfotos nicht gegeben”, so der Fachmann.
„Diesbezüglich gibt es eine Diskussion im Europäischen Recht. 2014 soll das Europäische Datenschutz-Gesetz eingeführt werden – das Recht auf ‘Vergessen-Werden'”, erklärt Kramer. Daten sollen sich demzufolge nach dem maximalen Haltbarkeitsdatum selbst zerstören.
Von Unternehmen, die Daten an andere Firmen weitergegeben haben, wird zudem verlangt, sich auch um die Löschung dieser bei den Empfängern zu kümmern. „Dies ist kaum umsetzbar”, schließt Kramer ab.