Damit kann ein iranischer Flüchtling vorerst weiter in Deutschland bleiben. Der Mann war am 27. Mai 2013 über Ungarn nach Deutschland gereist. Seinen Asylantrag lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jedoch als unzulässig ab und ordnete die Abschiebung an.

Die Behörde berief sich auf die sogenannte Dublin-II-Verordnung, nach der nur der Ersteinreisestaat in der EU für das Asylverfahren zuständig ist, vorausgesetzt, Flüchtlinge werden dort nach den Mindeststandards für ein menschenwürdiges Leben behandelt. Er habe sich bereits in Ungarn in Sicherheit befunden und hätte auch dort das Asylverfahren durchführen müssen.

Doch das Verwaltungsgericht stellte in seinem Urteil vom 26. Juni 2014 fest, dass Ungarn die EU-Asyl-Mindeststandards verletzt und daher der Flüchtling das Asylverfahren in Deutschland durchführen könne.

Bereits in der Vergangenheit habe Ungarn gegen die EU-Vorgaben zur Durchführung von Asylverfahren verstoßen. So seien nach Angaben des Flüchtlingshochkommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und von Pro Asyl Misshandlungen von Flüchtlingen in der Haft und das Ruhigstellen mittels Medikamenten an der Tagesordnung. Die nach Ungarn abgeschobenen Asylbewerber müssten dort mit ihrer Inhaftierung und weiteren Abschiebung rechnen.

Zwar habe Ungarn im November 2012 Gesetzesänderungen verabschiedet, wonach Asylbewerber ohne sachliche Prüfung des Asylantrags nicht nach Serbien oder in die Ukraine abgeschoben werden, „wenn sie den Asylantrag unverzüglich nach der Einreise einreichten“. Auch Flüchtlinge, die nach der Dublin-II-Verordnung wieder nach Ungarn abgeschoben werden, sollten mit keiner Haft rechnen.

Diese Entwicklung sei aber mittlerweile überholt, so das Verwaltungsgericht. Nun sei wieder eine Asylhaft bei Verzögerungen oder Behinderungen des Asylverfahrens möglich. Es gebe ein System der Haftverlängerung „ohne angemessene Berücksichtigung der Eingaben von Anwälten“ oder der individuellen Situation des Flüchtlings. Es sei mit einer „beachtlichen Wahrscheinlichkeit“ davon auszugehen, dass der Asylantrag in Deutschland von den ungarischen Behörden als Verzögerung angesehen wird, die wiederum eine Haft nach sich zieht.

Quelle: © www.juragentur.de – Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

 

Wir haben diese Initiative gegründet, weil wir das Verhalten des offiziellen Österreich gegenüber Flüchtlingen nicht länger schweigend hinnehmen wollen

Die vor den Nationalratswahlen 2013 durchgeführte PETITION als Aufruf für eine menschliche Flüchtlingspolitik wurde von 31.361 Menschen aus ganz Österreich unterzeichnet und von einem Personenkomitee – 277 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens – mit persönlichen Botschaften unterstützt. Wir haben diesen Aufruf, gemeinsam mit 15 Trägerorganisationen (Alpine Peace Crossing, Amnesty International Österreich, Ärzte ohne Grenzen Österreich, Asylykoordination, Caritas Österreich, Diakonie Österreich, Don Bosco Flüchtlingswerk Österreich, Flüchtlingsprojekt Ute Bock, Integrationshaus, Österreichisches Rotes Kreuz, Republikanischer Club, SOS Kinderdorf, SOS Mitmensch, Volkshilfe Österreich und ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus- Arbeit) am 7. Juni 2013 initiiert. Eine umfangreiche Dokumentation dieses Aufrufs – inkl. eines Angebots zur Zusammenarbeit mit einer ExpertInnenkommission – wurde Ende November 2013, mit persönlich adressierten Begleitbriefen, an Regierung und Parlament übermittelt. Drei Tage vor der  Übergabe der Unterstützungserklärungen an Nationalratspräsidentin Barbara Prammer am 28. Oktober 2013 endete die Unterzeichnungsmöglichkeit für den Aufruf und damit natürlich auch die anlassbezogene Zusammenarbeit der Trägerorganisationen, die ihn initiiert hatten.

Wir danken noch einmal sehr herzlich allen UnterstützerInnen! Es ist dies ein Aufruf der Zivilgesellschaft! Bitte werfen Sie weiterhin einen Blick auf diese Webseite. Wir werden über alle wichtigen Ereignisse berichten, insbesondere über unsere Gespräche mit Regierung und Parlament.

Doch die Arbeit der Zivilgesellschaft ist nicht mit der Übergabe der Unterstützungserklärungen beendet! Wir freuen uns, dass unsere Initiative nun von Agenda Asyl, gemeinsam mit weiteren Hilfsorganisationen , fortgeführt wird, wobei wir uns beide weiterhin aktiv einbringen werden mit dem Ziel, dass die Forderungen und Vorschläge der Initiative möglichst umfassend umgesetzt werden.

Sie können der Initiative gerne auch in Zukunft Ihre persönlichen Statements mit Ihrem Foto zusenden (info@gegen-unmenschlichkeit.at). Wir werden diese unter “Stimmen” auf die Webseite. Folgen Sie uns auch auf Facebook, und vergleichen Sie auch die beeindruckenden Statements der Persönlichkeiten in unserem Personenkomitee. Diesem Personenkomitee können sich weiterhin Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens anschließen, auch weitere Partnerorganisationen sind willkommen.

Ernst Löschner und Michael Kerbler
Initiatoren des Aufrufs „Gegen Unmenschlichkeit“